Um kurze Wege und eine gute Erreichbarkeit sicherstellen zu können, sind die Zuständigkeiten des Amtes für Soziale Dienste nach Stadtteilen gegliedert.
Um herauszufinden, welches Sozialzentrum/ welcher Fachdienst für Sie zuständig ist, schauen Sie in der unten stehenden Liste nach dem Stadtteil, in dem Sie wohnen.
Das Sozialzentrum 1 ist zuständig für die Stadtteile
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Sozialzentrum 1.
Das Sozialzentrum 2 ist zuständig für die Stadt- beziehungsweise Ortsteile
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Sozialzentrum 2.
Das Sozialzentrum 3 ist zuständig für die Stadtteile
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Sozialzentrum 3.
Das Sozialzentrum 4 ist zuständig für die Stadt- beziehungsweise Ortsteile
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Sozialzentrum 4.
Das Sozialzentrum 5 ist zuständig für die Stadt- beziehungsweise Ortsteile
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Sozialzentrum 5.
Das Sozialzentrum 6 ist zuständig für die Stadtteile
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Sozialzentrum 6.
Der Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien ist zuständig für geflüchtete Menschen im Stadtgebiet Bremen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Fachdienstes Flüchtlinge und Integration.
Der Fachdienst Teilhabe ist die kompetente Anlaufstelle für alle Menschen mit einer wesentlichen seelischen, geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung in der Stadtgemeinde Bremen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Fachdienstes Teilhabe