Hallo,
das ist die Internet-Seite vom:
Amt für Soziale Dienste in der Stadt Bremen.
Wofür gibt es uns: das Amt für Soziale Dienste?
Diese Dinge können Sie bei uns tun:
Der Chef vom Amt für Soziale Dienste
Aufgaben vom Jugend-Amt:
Aufgaben vom Sozial-Amt:
Welches Amt ist für Sie da?
Wir sind da für Menschen, denen es sehr schlecht geht.
Zum Beispiel: Weil sie sehr wenig Geld haben.
Wir regeln, dass diese Menschen Tipps und Hilfe bekommen.
Wir wollen, dass alle Menschen in Bremen gut zusammen leben.
Jeder soll die gleichen Dinge tun können.
Sie können Anträge stellen, zum Beispiel:
Und Sie können zu uns kommen,
wenn Sie ein Problem haben.
Wir sind für Sie da.
Wir können Ihnen Tipps geben und
wir können Ihnen helfen.
Der Chef vom Amt für soziale Dienste heißt: Frank Nerz.
Er achtet darauf, dass alle im Amt gut arbeiten.
Für unsere Arbeit gibt es Regeln.
In den Regeln steht, wie wir arbeiten sollen.
Unser Chef achtet darauf, dass sich alle an diese Regeln halten.
Zum Amt für Soziale Dienste gehört auch das Jugend-Amt.
Das Jugend-Amt ist da für Kinder und Jugendliche.
Kinder und Jugendliche sollen Dinge lernen, die sie für ihr Leben brauchen.
Damit sie später als Erwachsene alle Dinge für ihr Leben selbst regeln können.
Und damit sie sich mit anderen Menschen gut verstehen.
Eltern sollen ihren Kindern dabei helfen können.
Dafür geben wir den Eltern Tipps.
Und wir helfen Familien
Wir schützen Kinder.
Es soll Kindern und Jugendlichen gut gehen.
Niemand darf ihnen weh tun.
Wenn ein Kind zum Gericht muss, weil es etwas Verbotenes getan hat:
Dann unterstützen und begleiten wir es.
Wir helfen Kindern und Jugendlichen.
Damit sie die Dinge für ihr Leben lernen können, die sie lernen wollen.
Welche Aufgaben wir haben, steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugend-Hilfe-Gesetz
Zum Amt für Soziale Dienste gehört auch das Sozial-Amt.
Das Sozial-Amt ist da für Erwachsene.
Wir helfen Menschen, die zu wenig Geld zum Leben haben.
Zum Beispiel, weil sie schon lange arbeitslos sind.
Oder weil sie zu wenig Geld verdienen.
Wem wir helfen dürfen, steht in einem Gesetz:
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 12.
Wir organisieren Hilfe für Menschen,
die in ihren eigenen Wohnungen leben.
Aber nicht mehr alle Dinge alleine machen können.
Zum Beispiel für alte Menschen oder
für Menschen mit Behinderung.
Wie schauen, welche Hilfe diese Menschen brauchen.
Und wir sorgen dafür:
Dass die Menschen, diese Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
Hilfe im Haushalt oder bei der Pflege.
Wir helfen Menschen, denen es auf einmal sehr schlecht geht.
Zum Beispiel weil sie einen Unfall hatten
oder weil sie sehr krank sind.
Diese Menschen brauchen dann vielleicht eine Betreuung.
Die Betreuung hilft ihnen dabei, Dinge zu regeln.
Zum Beispiel Dinge mit dem Amt.
Oder einkaufen.
Diese Menschen können Geld und Hilfe
vom Sozial-Amt bekommen :
Das kommt darauf an, wo Sie wohnen.
Wenn Sie auf das Wort Standort klicken,
sehen Sie eine Liste mit unseren Standorten.
Sie sollen zu dem Standort gehen,
die in der Nähe von Ihrer Wohnung ist.
Wenn Sie nicht genau wissen,
zu welcher Adresse Sie gehen müssen:
Dann können Sie uns anrufen und fragen.
Das ist unsere Telefon-Nummer:
04 21 361 82 95
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internet-Seite ist von der Freien Hansestadt Bremen.
Hier finden Sie:
Die Ämter von Bremen haben viele verschiedene Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind alle gleich gestaltet.
Das heißt zum Beispiel:
So finden Sie sich auf allen Internet-Seiten
vom Bundesland Bremen gut zurecht.
Ganz oben ist ein weißer Bereich:
Dort sehen Sie:
Neben dem Logo steht ein Name.
Die Suche finden Sie ganz oben rechts.
Im Suchfeld steht: Suche starten.
Geben Sie dort ein Wort ein, das Sie suchen.
Klicken Sie dann auf die Lupe oder auf Enter.
Dann sehen Sie eine Liste mit Ergebnissen.
Die Ergebnisse sind von der Internet-Seite,
auf der Sie gerade sind.
Unter dem weißen Bereich oben finden Sie verschiedene Themen:
Sie können auf die Themen klicken.
Dann bekommen Sie mehr Infos zum Thema.
Oder Sie gehen mit dem Maus-Zeiger auf das Thema.
Dann können Sie Überschriften zu dem Thema lesen.
Sie können immer sehen, wo Sie gerade auf der Internet-Seite sind.
Das steht unter den Überschriften.
Es stehen dort die Überschriften von dem Bereich,
in dem Sie gerade sind.
Zum Beispiel:
Sie sind im Bereich Adoptionsstelle.
Der Bereich gehört zu: Kind/Familie.
Das sieht dann so aus:
Unten auf der Internet-Seite finden Sie diese Bereiche:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.