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Teilhabereferat

Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen

Für die gemeinsame Steuerung der Leistungen der Eingliederungshilfe sind die Leistungskoordinator*innen und Teilhabeplaner*innen zuständig. Die Leistungskoordination ist für die rechtliche Prüfung und Bescheidung sowie die Zahlbarmachung zuständig. Die Teilhabeplanung ist in allen Fragen des individuellen Bedarfs kompetenter Ansprechpartner und führt die Bedarfsfeststellung und Bedarfsermittlung durch.

Die Teilhabeplaner*innen beraten Menschen mit Beeinträchtigungen über allgemeine Unterstützungsmöglichkeiten, Leistungen anderer Sozialleistungsträger sowie das allgemeine Leistungsspektrum von Teilhabeleistungen. Dieses Angebot der Erstberatung richtet sich an Ratsuchende mit Beeinträchtigungen, die noch keine Teilhabeleistungen nach SGB IX in Anspruch nehmen.

Nach einer qualifizierten Beratung unterstützen die Teilhabeplaner*innen bei der Antragstellung von Teilhabeleistungen und begleiten als Ansprechpartner/Ansprechpartnerin während des gesamten Verfahrens. Die Teilhabeplaner*innen ermitteln anhand des Bedarfsermittlungsinstrumentes BENi-Bremen mit den Leistungsberechtigten die individuellen Teilhabebedarfe in den neun Lebensbereiche der ICF. Unter Beachtung der persönlichen Bedarfe, Wünsche und Vorstellungen der Leistungsberechtigten werden passgenaue Teilhabeleistungen in Zusammenarbeit mit den Leistungskoordinatoren entwickelt. Die Planung und Umsetzung der Teilhabeleistungen erfolgt entsprechend der individuellen Zielvorstellung in enger Abstimmung mit anderen Rehabilitationsträgern im Rahmen von gemeinsamen Fallkonferenzen. Im gesamten Verfahren werden die Leistungsberechtigten umfassend beraten und wirken aktiv gemäß den persönlichen Ressourcen an der Entwicklung von Teilhabeleistungen mit. Die Teilhabeleistungen werden in einem Gesamt- und Teilhabeplan dokumentiert. Die Teilhabeplaner*innen treffen gemeinsam mit den Leistungsberechtigten Vereinbarungen über die Begleitung während der Durchführung von Leistungen und stehen auch bei veränderten Bedarfslagen jederzeit als Ansprechpartner/Ansprechpartnerin zur Verfügung.