Wir unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen, die passenden Teilhabeleistungen (Eingliederungshilfe) zu finden. Diese Leistungen helfen, Menschen mit Behinderungen in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Die Teilhabeplanung prüft den individuellen Bedarf und bietet eine ausführliche Beratung. Die Leistungskoordination stellt sicher, dass die Leistungen rechtlich geprüft und bezahlt werden. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und begleiten Sie während des gesamten Prozesses. In Zusammenarbeit mit anderen Rehaträger*innen entwickeln wir die besten Lösungen für Ihre Bedürfnisse.
Voraussetzungen | Erforderliche Unterlagen |
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Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Soziale Teilhabe | Teilhabe am Arbeitsplatz | Medizinische Rehabilitation | Teilhabe an Bildung |
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Mehr Informationen | |
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Planung und Umsetzung der Leistungen | Teilhabeplaner:innen planen und setzen Leistungen basierend auf den Zielen der Ratsuchenden um |
Zusammenarbeit mit anderen Träger:innen | In gemeinsamen Fallkonferenzen wird die Planung mit anderen Rehabilitationsträgern abgestimmt. |
Dokumentation im Teilhabeplan | Alle Teilhabeleistungen werden im Gesamt- und Teilhabeplan festgehalten. |
Begleitung während der Leistungen | Wir vereinbaren, wie wir Sie während der Leistungserbringung begleiten und beraten. |
Unterstützung bei Veränderungen | Wenn sich Ihr Bedarf ändert, sind wir weiterhin als Ansprechpartner*innen für Sie da. |
Mehr Informationen | |
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Beratung zu Teilhabeleistungen | Teilhabeplaner:innen informieren über Unterstützungsmöglichkeiten und Teilhabeleistungen. |
Erstberatung für Ratsuchende | Das Angebot richtet sich an Menschen, die noch keine Leistungen nach SGB IX nutzen. |
Unterstützung bei Anträgen | Nach der Beratung helfen wir bei der Antragstellung und begleiten Sie im Verfahren. |
Bedarfsermittlung mit BENi-Bremen | Wir ermitteln mit dem Instrument BENi-Bremen Ihren individuellen Bedarf in neun Bereichen. |
Gemeinsame Planung der Leistungen | Wir entwickeln passende Leistungen zusammen mit den Leistungskoordinator:innen und anderen Träger:innen. |
Unsere Sprechzeiten sind montags, dienstags und donnerstags, jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin telefonisch vorab, auch für Termine außerhalb der oben genannten Sprechzeiten (siehe Kontakt).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Stadtteil, in dem Sie wohnen.
Ihre Ansprechpartner*innen im Referat Teilhabe des Fachdienstes Teilhabe sind:
Stadtteil | Ansprechpartner:in |
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Referatsleiterin | |
Bremen Nord | |
Mitte/östliche Vorstadt/Findorff | |
Vahr/Schwachhausen/Horn-Lehe | |
West | |
Süd | |
Hemelingen/Osterholz |
Wo erhalte ich Informationen über Leistungen zur Teilhabe?
Alle Rehabiliationsträger haben die Verpflichtung über Leistungen zur Teilhabe zu beraten. Zu den Rehabilitationsträgern zählen die Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger, Unfallkassen, die Agentur für Arbeit, die Träger des sozialen Entschädigungsrechts, die Jugendhilfeträger und die Träger der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus können Sie sich bei den Stellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) informieren.
Wer erhält Leistungen aus der Eingliederungshilfe?
Menschen mit einer nicht nur vorrübergehenden wesentlichen Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfeverordnung können Leistungen erhalten.
Die Eingliederungshilfe ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Rehaträger. Voraussetzung ist deshalb, dass es keinen anderen Rehaträger gibt, der die erforderliche Leistung für Sie erbringen kann.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich Leistungen zur Teilhabe beantragen möchte aber nicht weiß, wer zuständig ist?
Bei Leistungen nach dem SGB IX gilt: Grundsätzlich können Sie sich an alle Rehaträger wenden. Nach § 14 SGB IX sind die Rehaträger zur Kooperation verpflichtet.
Alle Rehaträger prüfen ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit. Soweit erkennbar ist, dass ein Rehaträger nicht zuständig ist, werden die Anträge innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Träger weitergeleitet. Sie werden hierrüber unterrichtet.
Ich benötige Unterstützung aufgrund meiner Behinderung. Ich weiß aber nicht genau welche Leistungen ich beantragen kann.
Sie können sich gerne bei uns melden. Sie haben die Möglichkeit mit einer/einem Teilhabeplaner*in ein Gespräch zu führen, damit geklärt werden kann, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Sie gibt. Wenn neben der Unterstützung aus der Eingliederungshilfe andere Leistungen notwendig sind, beteiligen wir die dafür zuständigen Rehaträger.
Wird mein Einkommen und Vermögen angerechnet?
Leistungen der Eingliederungshilfe sind nur teilweise abhängig von Einkommen und Vermögen. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden die Freigrenzen deutlich angehoben, so dass mehr Menschen ohne Einkommenssatz Eingliederungshilfe erhalten können.
Was bedeutet Persönliches Budget?
Das persönliche Budget ist eine andere Form der Leistungserbringung gem. § 29 SGB IX. Wenn ein Bedarf an Leistungen zur Teilhabe besteht, können Sie selbst entscheiden, ob diese Leistung zum Beispiel durch einen Leistungsanbieter pauschal erbracht wird. Sie können dieselbe Art der Leistung aber auch selbst organisieren. Sie müssen dann für die Leistungserbringung selbst sorgen und sind an diese Entscheidung mindestens 6 Monate gebunden.