Die Teilhabeplaner:innen im Bereich Junge Menschen unterstützen Eltern, Sorgeberechtigte und Kinder mit Beeinträchtigungen (0–18 Jahre). Ziel ist es, Bedarfe zu klären und passende Teilhabeleistungen zu entwickeln. Dabei begleiten sie durchgehend – von der Beratung über die Antragstellung bis zur Umsetzung der Hilfen.
Voraussetzungen:
Benötigte Unterlagen:
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Rechtliche Prüfung von Anträgen | Die Anträge werden geprüft, Bescheide erstellt und Leistungen gewährleistet. |
Organisation der Zahlungen | Bei manchen Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie Geld dazugeben. Das hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Bei Kindern zählt auch das Geld der Eltern. |
Zusammenarbeit mit anderen Trägern | In gemeinsamen Fallkonferenzen wird die Planung mit anderen Rehabilitationsträgern abgestimmt. |
Dokumentation im Teilhabeplan | Alle Teilhabeleistungen werden im Teilhabeplan festgehalten. |
Unterstützung bei Veränderungen | Die Teilhabeplaner:innen passen die Hilfen an, wenn sich die Bedarfe ändern. |
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Orientierung zu Unterstützungsangeboten | Die Teilhabeplaner:innen beraten zu allgemeinen Hilfs- und Teilhabeleistungen. |
Unterstützung bei der Antragstellung | Sie helfen beim Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf Teilhabeleistungen. |
Bedarfsermittlung mit BENi-Bremen | Die individuellen Bedarfe werden mit dem Bedarfsermittlungsinstrument BENi-Bremen geklärt. |
Entwicklung von Hilfen | Teilhabebedürfnisse, Wünsche und Ziele fließen in die Planung ein. |
Begleitung im gesamten Verfahren | Von der ersten Beratung bis zur Umsetzung der Leistungen stehen die Teilhabeplaner:innen unterstützend zur Seite. |