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Teilhabe Junge Menschen

Die Teilhabeplaner:innen im Bereich Junge Menschen unterstützen Eltern, Sorgeberechtigte und Kinder mit Beeinträchtigungen (0–18 Jahre). Ziel ist es, Bedarfe zu klären und passende Teilhabeleistungen zu entwickeln. Dabei begleiten sie durchgehend – von der Beratung über die Antragstellung bis zur Umsetzung der Hilfen.

Voraussetzungen:

  • Es liegt ein Teilhabebedarf mit einer wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung vor.

Benötigte Unterlagen:

  • Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Dienstleistungsangebote

Mehr Informationen
Rechtliche Prüfung von Anträgen Die Anträge werden geprüft, Bescheide erstellt und Leistungen gewährleistet.
Organisation der Zahlungen Bei manchen Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie Geld dazugeben. Das hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Bei Kindern zählt auch das Geld der Eltern.
Zusammenarbeit mit anderen Trägern In gemeinsamen Fallkonferenzen wird die Planung mit anderen Rehabilitationsträgern abgestimmt.
Dokumentation im Teilhabeplan Alle Teilhabeleistungen werden im Teilhabeplan festgehalten.
Unterstützung bei Veränderungen Die Teilhabeplaner:innen passen die Hilfen an, wenn sich die Bedarfe ändern.

Beratungsangebote

Mehr Informationen
Orientierung zu Unterstützungsangeboten Die Teilhabeplaner:innen beraten zu allgemeinen Hilfs- und Teilhabeleistungen.
Unterstützung bei der Antragstellung Sie helfen beim Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf Teilhabeleistungen.
Bedarfsermittlung mit BENi-Bremen Die individuellen Bedarfe werden mit dem Bedarfsermittlungsinstrument BENi-Bremen geklärt.
Entwicklung von HilfenTeilhabebedürfnisse, Wünsche und Ziele fließen in die Planung ein.
Begleitung im gesamten Verfahren Von der ersten Beratung bis zur Umsetzung der Leistungen stehen die Teilhabeplaner:innen unterstützend zur Seite.