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Existenzsichernde Leistungen

Wer im Land Bremen Eingliederungshilfe bezieht und so niedrige Einkünfte hat, dass diese unterhalb des Existenzminimums liegen, hat einen Anspruch auf ergänzende finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt. Für diesen Personenkreis übernimmt im Fachdienst Teilhabe das Referat SGB XII-Leitungen die Grundsicherung. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden Sie im Sozialgesetzbuch 12.

Hinweis:

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige übernimmt das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (umgangssprachlich auch "Hartz IV" genannt) die Grundsicherung. Diese Leistung liegt in der Zuständigkeit der Jobcenter. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden Sie im Sozialgesetzbuch 2.