Wenn Sie Zahlungen an das Amt für Soziale Dienste zu leisten haben, ist der Fachdienst Unterhalt/Forderungen zuständig. Es kann um Sozialhilferückforderungen, Darlehenserstattungen und Unterhalt gehen oder um Kostenbeiträge, die Sie leisten müssen, wenn Ihr Kind stationär untergebracht ist.
Der Fachdienst Unterhalt/Forderungen ist ein stadtzentraler Dienst, der für den gesamten Bereich Bremen und Bremen-Nord zuständig ist.
Wir sind für Sie da, wenn Sie Zahlungen an die Stadt Bremen aus folgenden Gründen leisten müssen:
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin (siehe Kontakt).
Unsere Sachbearbeiter setzen Sich dann gerne kurzfristig mit Ihnen zusammen, um Ihr Anliegen zu besprechen.
Sozialzentrum Vahr/Schwachhausen/Horn-Lehe
Wilhelm-Leuschner-Str. 27a
28329 Bremen