Die Adoptionsstelle ist ein zentraler Fachdienst für den gesamten Bereich Bremen einschließlich Bremen-Nord. Die Angebote der Adoptionsstelle umfassen Auskunft, Beratung und Unterstützung rund um das Thema Adoption.
Die Beratung ist unverbindlich und ergebnisoffen. Wir suchen mit Ihnen zusammen nach einer passenden Lösung für Sie und Ihr Kind. Ein Vermittlungsauftrag kann von Ihnen zurück genommen werden.
Nur die Erstberatung schwangerer Frauen kann auf Wunsch anonym erfolgen.
Schwangere Frauen und deren Partner können zur Beratung in die Adoptionsstelle Bremen kommen, auch wenn sie ihren Wohnsitz nicht in Bremen haben.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Bremen haben, rufen Sie uns an und melden sich zu unserer nächsten Informationsveranstaltung an. Dort erfahren Sie alles, was Sie für die weiteren Schritte wissen müssen.
Wir haben keine Gestattung als Auslandsvermittlungsstelle, daher müssen Sie sich eine Auslandsvermittlungsstelle suchen. Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Bundesjustizamtes https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZAA/BZAA_node.html
Sie können sich auch an die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Hamburg wenden, den Kontakt stellen wir für Sie her. Außerdem empfehlen wir den Besuch unserer Informationsveranstaltung.
Nein, wenn wir selbst kein geeignetes Bewerberpaar für ein Kind haben, weiten wir unsere Suche über die Zentrale Adoptionsstelle Hamburg bundesweit aus. In diesem Zusammenhang würde auch Ihre Adoptionsstelle angesprochen werden.
Wir informieren und beraten Sie, den Antrag stellen Sie dann über einen Notar oder eine Notarin beim Familiengericht.
Ja, auch wenn diese oder dieser kein Sorgerecht hat.
Wenn Ihre Vermittlung in Bremen stattgefunden hat, können wir Ihre leiblichen Eltern und Geschwister für Sie suchen und ggfs. den Kontakt herstellen.
Ja, die Adoptionsakten ab Jahrgang 1960 befinden sich in unserem Archiv. Alle Adoptierten ab 16 Jahre haben ein Recht auf Einsicht ihrer Adoptionsakte. Jüngere Kinder und Jugendliche benötigen die Erlaubnis ihrer (Adoptiv)Eltern.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Pflegefamilien, Pflegeeltern, Patenschaften und Kindertagespflege an
Wenn Sie den Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson beantragen wollen, informieren Sie sich bitte im Serviceportal.