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Adoptionsstelle

Die Adoptionsstelle ist ein zentraler Fachdienst für den gesamten Bereich Bremen einschließlich Bremen-Nord. Die Angebote der Adoptionsstelle umfassen Auskunft, Beratung und Unterstützung rund um das Thema Adoption.

Dienstleistungsangebote

Beratungsangebote

  • Beratung und Begleitung im Schwangerschaftskonflikt
  • Beratung zur Adoptionsfreigabe
  • Beratung und Eignungsfeststellung von Bremer Bewerberpaaren
  • Seminare und Informationsveranstaltungen für Bewerberpaare
  • Vermittlung von Kindern, die in Bremen geboren wurden oder sich hier aufhalten
  • Begleitende Betreuung von Bremer Adoptivpflegefamilien
  • Begleitung von offenen Adoptionsformen
  • Suche nach Herkunftseltern und/oder Geschwistern
  • Begleitung der Kontaktaufnahme
  • Akteneinsicht adoptierter Menschen in ihre Akten
  • Suche nach adoptierten Menschen und Kontaktaufnahme

Ich überlege mein Kind zur Adoption freizugeben, kann ich meine Entscheidung noch verändern?

Die Beratung ist unverbindlich und ergebnisoffen. Wir suchen mit Ihnen zusammen nach einer passenden Lösung für Sie und Ihr Kind. Ein Vermittlungsauftrag kann von Ihnen zurück genommen werden.

Ist die Beratung anonym?

Nur die Erstberatung schwangerer Frauen kann auf Wunsch anonym erfolgen.

Ich wohne nicht in Bremen, kann ich trotzdem in die Bremer Adoptionsstelle kommen?

Schwangere Frauen und deren Partner können zur Beratung in die Adoptionsstelle Bremen kommen, auch wenn sie ihren Wohnsitz nicht in Bremen haben.

Ich möchte mich für eine Adoption bewerben. Wie geht das?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Bremen haben, rufen Sie uns an und melden sich zu unserer nächsten Informationsveranstaltung an. Dort erfahren Sie alles, was Sie für die weiteren Schritte wissen müssen.

Ich möchte ein Kind aus dem Ausland adoptieren. Macht die Adoptionsstelle Bremen das auch?

Wir haben keine Gestattung als Auslandsvermittlungsstelle, daher müssen Sie sich eine Auslandsvermittlungsstelle suchen. Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Bundesjustizamtes https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZAA/BZAA_node.html

Sie können sich auch an die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Hamburg wenden, den Kontakt stellen wir für Sie her. Außerdem empfehlen wir den Besuch unserer Informationsveranstaltung.

Nehmen Sie auch auswärtige Bewerber und Bewerberinnen auf die Elternmeldeliste?

Nein, wenn wir selbst kein geeignetes Bewerberpaar für ein Kind haben, weiten wir unsere Suche über die Zentrale Adoptionsstelle Hamburg bundesweit aus. In diesem Zusammenhang würde auch Ihre Adoptionsstelle angesprochen werden.

Ich möchte mein Stiefkind adoptieren. Wie gehe ich vor?

Wir informieren und beraten Sie, den Antrag stellen Sie dann über einen Notar oder eine Notarin beim Familiengericht.

Muss der andere Elternteil bei einer Stiefkindadoption zustimmen?

Ja, auch wenn diese oder dieser kein Sorgerecht hat.

Ich wurde adoptiert, wie kann ich Angehörige meiner Herkunftsfamilie finden?

Wenn Ihre Vermittlung in Bremen stattgefunden hat, können wir Ihre leiblichen Eltern und Geschwister für Sie suchen und ggfs. den Kontakt herstellen.

Kann ich meine Adoptionsakte einsehen?

Ja, die Adoptionsakten ab Jahrgang 1960 befinden sich in unserem Archiv. Alle Adoptierten ab 16 Jahre haben ein Recht auf Einsicht ihrer Adoptionsakte. Jüngere Kinder und Jugendliche benötigen die Erlaubnis ihrer (Adoptiv)Eltern.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Pflegefamilien, Pflegeeltern, Patenschaften und Kindertagespflege an

PiB gGmbH (Pflegekinder in Bremen)

Bahnhofstr. 28-30
28195 Bremen

Wenn Sie den Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson beantragen wollen, informieren Sie sich bitte im Serviceportal.