Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (umA), die in Bremen bleiben, besuchen hier Schulen oder beginnen eine Ausbildung. Sie wohnen bei Verwandten, in Pflegefamilien, betreuten Wohngruppen oder Heimen. Diese Kinder und Jugendlichen brauchen eine Betreuung und Begleitung, um in Bremen Fuß zu fassen und hier selbständig werden zu können. Dies wird durch den ambulanten Sozialdienst Junge Menschen – Case Management (umA)- gewährleistet. Darüber hinaus erfüllt das Case Management die Garantenstellung des Wächteramtes.
Der Schwerpunkt liegt in der Einleitung, Betreuung und Steuerung von ambulanten, teilstationären und fremdplatzierenden Maßnahmen (Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen gem. § 27, 41, 35a SGB VIII, mit Beteiligung der Kinder, Jugendlichen). Dazu gehören auch Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, wie zum Beispiel Inobhutnahmen nach Polizei- und Krisenmeldungen. Eine Krise wird über das Case Management bewertet und orientiert sich an den Richtlinien des Jugendamtes Bremen.
Eine weitere Aufgabe ist die Mitwirkung in Verfahren gemäß Jugendgerichtsgesetz und Beratung / Hilfe für die betroffenen Jugendlichen im Einzelfall.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, ist das Case Management umA in Kooperation und Vernetzung mit Trägern, Einrichtungen, Schulen, Kliniken, Polizei, Gerichten und so weiter.
Eine weitere Aufgabe ist eine Mitwirkung am Kinder- und Jugendnotdienstes zur Kindeswohlsicherung, Gefahrenabschätzung, Bereitschaften und vor Ort Krisenintervention bei Nacht und am Wochenende.
Persönliche Vorsprachen sind jederzeit während der Gebäudeöffnungszeiten möglich.