Wir erbringen Leistungen im Rahmen des Kapitel 8. SGB XII für obdachlose, strafentlassene, in U-Haft befindliche Menschen und drogenabhängige Menschen:
1. Zuständig für volljährige in Bremen lebende Personen, die sogenannte harte Drogen konsumieren
2. Zuständig für volljährige alleinstehende Personen, bei denen im Sinnde des § 67 SGB besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, insbesondere
3. Bewilligung von Leistungen für inhaftierte in Bremen ansässige Personen in Justizvollzugsanstalten
4. Zuständig für Personen im stationären Maßregelvollzug (§ 63 / 64 StGB) und stationäre Unterbringung nach § 126 a StPo beziehungsweise in stationären Eingliederungshilfeeinrichtungen in und außerhalb Bremens unter laufender Maßregel oder unter Führungsaufsicht
HINWEIS: Wenn Sie inhaftiert sind oder die letzte Haftstrafe weniger als 6 Monate zurückliegt, ist der Mitarbeiter der Straffälligenbetreuung in der Zentralen Fachstelle Wohnen im Tivoli Hochhaus (Bahnhofsplatz 29) für Sie zuständig.
Die Sprechzeiten sind jeweils Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr. Anmeldung ist bis 11:00 Uhr erforderlich.
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
(TIVOLI Hochhaus)