Ist jemand nicht pflegeversichert oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII in Betracht.
„Eine Leistungsberechtigung nach dem Sozialgesetzbuch XII besteht für Personen, die
Weitere Informationen zur "Hilfe zur stationären Leistung" erhalten Sie auf dem Serviceportal der Stadt Bremen.
Amt für Soziale Dienste Bremen
Pfalzburger Straße 69 A
28207 Bremen