Wer im Land Bremen so niedrige Einkünfte hat, dass diese unterhalb des Existenzminimums liegen, hat einen Anspruch auf ergänzende finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt.
Für nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Familien - dazu zählen auch ältere Menschen - übernimmt das Amt für Soziale Dienste die Grundsicherung. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden Sie im Sozialgesetzbuch XII.
Für erwerbsfähige Hilfebedürftige übernimmt das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (umgangssprachlich auch "Hartz IV" genannt) die Grundsicherung. Diese Leistung liegt in der Zuständigkeit der Jobcenter. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden Sie im Sozialgesetzbuch II.
Menschen, die Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen, können sich ebenfalls an uns wenden.
Zum Fachdienst Soziales gehören die Bereiche:
Die allgemeine Sozialhilfe umfasst eine Vielzahl von Leistungen, unter anderem