Sind Sie körperbehindert oder haben Sie eine Pflegestufe? Sie benötigen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation Umbaumaßnahmen z.B. Ihrer Dusche, können diese aber nicht aus eigener Kraft finanzieren?
Lassen Sie sich von den Mitarbeitern der Zentralen Fachstelle Wohnen beraten.
Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung einer Wohungsanpassungsmaßnahme (WAM)
WAM ist ein Instrument Wohnraum für behinderte/ pflegebedürftige Menschen zu schaffen, der ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung trägt, wenn ihr Wohnbedarf nicht anderweitig befriedigt werden kann.
WAM sind alle Maßnahmen baulicher und nichtbaulicher Art, die es dem behinderten/ pflegebedürftigen Menschen erleichtern oder erst ermöglichen, ein weitgehend von fremder Hilfe unabhängiges Leben zu führen oder die seine Pflege z. B. durch Angehörige oder andere Personen erleichtern.
Sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise, wie z.B. Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebensversicherungen, Auto.
formloser Antrag mit Zweck des behindertengerechten Umbaus des Wohnumfeldes
Der Wohnungseigentümer muss einer Umbaumaßnahme zustimmen.
Bestätigung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse.
Nachweis über amtlich festgestellte Schwerbehinderung
Die Bürgerinnen und Bürger vereinbaren in der Zentralen Fachstelle Wohnen einen Termin zur Beratung.
Die Antragstellung für die Förderung einer Wohnungsanpassungsmaßnahme kann formlos, z.B. über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle Wohnen, den Sozialdienst Erwachsene, Betreuer, Verwandte, usw. erfolgen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle Wohnen sammeln alle erforderlichen Unterlagen zur Einkommens- und Vermögensprüfung und leiten sie an das zuständige Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste, Abt. Wirtschaftliche Hilfe, zur Bescheiderteilung weiter.
Der Architekt der Zentralen Fachstelle Wohnen nimmt dann mit den Antragstellern Kontakt auf und vereinbart einen Besichtigungstermin vor Ort, um zu klären, wie und in welcher Form ein Umbau erfolgen muss.
Nach Rücksprache mit Handwerkern wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
Nach der erfolgten Kostenzusicherung durch die Wirtschaftliche Hilfe kann die Umbaumaßnahme wie im Kostenvoranschlag beschrieben umgesetzt werden.
Veränderungen bei den Einkommensverhältnissen (z.B. Arbeitsaufnahme, eine Erbschaft) können sich auf den Leistungsanspruch auswirken und sind daher umgehend dem Amt für Soziale Dienste mitzuteilen.
Kostenlose Beratung
Entweder brauchen Sie eine Pflegestufe oder einen Schwerbehindertenausweis, der Grad der Behinderung ist dabei unerheblich.
Das ist von der jeweiligen finanziellen Einkommens- und Vermögensituation des Antragstellers abhängig und wird durch die Wirtschaftlichen Hilfen des Amtes für Soziale Dienste nach den Einkommens- und Vermögenrichtlinien des SGB XII geprüft.
Alle Einkommens- und Ausgabennachweise sowie Nachweise über Vermögen
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B.
ca. 10 Wochen kann das dauern
Aktualisiert am 01.05.2024