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Wohnen für Hilfe

Sie gehören zu den Senioren/Seniorinnen in Bremen und verfügen über freien Wohnraum und haben Unterstützungsbedarf?

Oder Sie gehören zu den Studierenden in Bremen und suchen freien Wohnraum und möchten einen älteren Menschen unterstützen?

Wohnen für Hilfe richtet sich an ältere Menschen, die über freien Wohnraum verfügen und einen Unterstützungsbedarf haben sowie an Studierende in Bremen, die Wohnraum suchen und einen älteren Menschen unterstützen möchten.

Bei der bestehenden Wohnungsnot und den knappen finanziellen Möglichkeiten bietet das Projekt Studierenden die Möglichkeit, anstelle von Miete Unterstützungsleistungen zu erbringen. Als Faustregel gilt: eine Stunde Unterstützungsleistung pro m² überlassenem Wohnraum.

Das Projekt fördert das Zusammenleben von älteren und jungen Menschen und ist eine generationsübergreifende Wohnform, die dabei unterstützt Einblicke in altersspezifische Problemlagen zu erhalten und einer Vereinsamung entgegen zu wirken. Senioren/Seniorinnen erhalten von Studierenden konkrete Hilfen in ihrem angestammten Zuhause. Studierende werden mit ihren knappen finanziellen Ressourcen entlastet.

Voraussetzungen

Wohnen für Hilfe ist für Senioren/Seniorinnen ab dem 60. Lebensjahr geeignet, wenn:

  • sie mindestens ein freies Zimmer haben,
  • sie sich Unterstützung in Ihrem Alltag wünschen,
  • sie sich vorstellen können, mit jemandem die Wohnung zu teilen

Wohnen für Hilfe ist für Studierende geeignet, wenn:

  • sie in Bremen studieren (ordentlich eingeschrieben),
  • sie mit einem älteren Menschen unter einem Dach wohnen möchten,
  • wenn Sie einen älteren Menschen unterstützen möchten

Das Verfahren nach der Kontaktaufnahme durch Senioren/Seniorinnen:

  • Hausbesuch des Beraters
  • Aufnahme der Wünsche/Erwartungen an die Wohnpartnerschaft
  • Erläuterung der formalen Rahmenbedingungen, Beratung zu Verträgen
  • Auswahl eines oder mehrerer geeigneter Studierender zur Vorstellung bei dem/der Wohnungsgeber
  • auf Wunsch/bei Bedarf Begleitung bei der ersten Kontaktaufnahme

Das Verfahren für Studierende:

  • das Studierendenwerk berät die Studierende zu der Grundidee des „Wohnen für Hilfe“ und zu formalen Rahmenbedingungen
  • nimmt auf, welche Erwartungen die Studierenden an eine Wohnpartnerschaft haben, welche Vorstellungen sie zu Wohnbedingungen haben und welche Hilfen sie anbieten können
  • leitet diese Erhebungen an die Senatorin für Soziales an die zuständige Sachbearbeitung weiter
  • hier erfolgt nach der Auswahl eines passenden Studierendender eine Vorstellung bei der Seniorin/beim Senior und eine Beratung über die formale Gestaltung der Wohnpartnerschaft

Wie lange dauert die Bearbeitung

Innerhalb von 14 Tagen

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Ansprechperson


  • Wir streben möglichst lange Wohnpartnerschaften an, bei denen die Wohnpartner die Möglichkeit haben sich an einander zu gewöhnen. Angestrebt wird daher ein Zeitraum von mind. einem Jahr.

  • Die Aufnahme ins Projekt läuft bei Studenten über das Studentenwerk, bei Wohnanbietern über das Referat Ältere Menschen der Senatorin für Soziales (siehe Ansprechperson). In beiden Fällen wird zunächst ein Erstgespräch geführt und schriftlich festgehalten. Im Falle einer möglichen Vermittlung treten wir mit Ihnen in Kontakt.

  • Der Student/die Studentin bewohn mind. einen festen Raum und bekommt die Möglichkeit der (Mit-) Benutzung von Küche und Badezimmer. Die Nutzung von gemeinschaftlichen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Keller, Abstellräume etc.) verläuft nach Absprache.

  • Da durch die Hilfeleistungen die Miete entfällt, fallen für die Studierenden lediglich Nebenkosten an. Je nach Größe des bewohnten Bereichs variieren diese zwischen 50€ und 80€.

  • Die Unterstützung wird nach Absprache geregelt und schriftlich festgehalten. In der Regel handelt es sich dabei Hilfe im Haushalt, bei den Einkäufen, herausstellen der Mülltonnen, leichte Gartenarbeit, Gespräche, Hilfe bei der Bearbeitung der Post, u.v.m. Pflegerische Tätigkeiten sind dabei außen vor! Je bewohnten m2 leisten Sie eine Stunde Unterstützung im Monat, max. 25 Stunden im Monat, auch wenn Sie mehr m2 bewohnen. Die Hilfeleistungen gelten an Stelle von regulären Mietzahlungen.

  • Sie verpflichten sich, die vereinbarten Aufgaben zu leisten und wie bei jedem anderen Mietverhältnis, die Wohnung mit Sorgfalt zu behandeln. Der Besuch von Freunden ist natürlich erlaubt, sollte aber abgesprochen werden, z.B. im Hinblick auf Ruhezeiten etc. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit zu verreisen, sollten aber auch dies vorher ankündigen, damit für die Übernahme ihrer Aufgaben durch Dritte gesorgt werden kann.

  • Da durch die Hilfeleistungen die Miete entfällt, fallen für Sie lediglich Nebenkosten an. Je nach Größe des bewohnten Bereichs variieren diese zwischen 50€ und 80€.

  • Die Aufgaben können ganz unterschiedlich sein und passen sich ihren Bedürfnissen an. Mögliche Tätigkeiten sind z.B. Hilfe im Haushalt, Begleitungen zum Arzt, erledigen der Einkäufe, leichte Gartenarbeiten etc. Diese besprechen Sie im Vorfeld mit dem Studenten und halten Ihre Absprache schriftlich fest.

  • Bei Problemen sind die Mitarbeiter/innen des Projektes jederzeit ansprechbar und kümmern sich um Lösungen