Sind Sie aufgrund einer wesentlichen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder fähig, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen, bieten Ihnen Werkstätten für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Teilhabe am oder der Eingliederung in das Arbeitsleben.
Das Land Bremen verfolgt bei der Gestaltung der Arbeits- und Berufsmöglichkeiten behinderter Menschen das Ziel der Integration und Normalisierung. Drei Werkstätten für behinderte Menschen stehen in Bremen als berufliche Rehabilitationseinrichtungen zur Teilhabe am und zur Eingliederung in das Arbeitsleben zur Verfügung. Diese Werkstätten bieten:
Um in eine Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen zu werden, muss der behinderte Mensch in der Lage sein, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen zu können. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Person trotz Betreuung innerhalb der Werkstatt sich oder andere erheblich gefährdet oder er einer Betreuung bedarf, die eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung nicht zulässt.
Werkstätten für behinderte Menschen müssen zur Betreuung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fachdienste (Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter oder andere) zur Verfügung stellen, die Sorge für die Bedürfnisse behinderter Menschen tragen.
Aktualisiert am 06.04.2024