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- Vaterschaft anerkennen / Bremerhaven
Vaterschaft anerkennen / Bremerhaven
Möchten Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen?
- Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt, Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.
- Sie können für eine Terminvereinbarung den Onlinedienst unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung" nutzen.
- Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen.
- Nach Aufklärung über die Rechtsfolgen der Urkunde wird diese vorgelesen und vom Vater unterschrieben. Falls die Mutter des Kindes mit erschienen ist, kann diese ebenfalls unterschreiben.
- Beglaubigte Abschriften der Urkunde werden ausgehändigt.
- Zur Wirksamkeit der Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Wenn auch diese vorliegt, kann man sich beim Geburtsstandesamt des Kindes eine Geburtsurkunde ausstellen lassen, in der der Vater vermerkt ist.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Die Vaterschaftsanerkennung kann auch beim Standesamt erfolgen.
Welche Fristen sind zu beachten?
Das Kind braucht noch nicht geboren zu sein; es muss aber gezeugt sein.
Wie lange dauert die Bearbeitung
Dauer des Termins ca. 30 bis 60 Minuten. Ein Termin wird in der Regel kurzfristig, spätestens innerhalb von 3 Wochen, angeboten.
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
Keine
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Wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung des Unterhaltes gegen den Unterhaltspflichtigen benötigen, wenden Sie sich an die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste -Jugendamt- Fachdienste Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.
Wenn Sie Unterhaltsvorschuss beantragen möchten, wenden Sie sich an die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste -Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe- (s. auch Dienstleistung "Unterhaltsvorschuss beantragen" https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.821299.de&asl=bremen2014_sp.c.13092.de ).
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Das können Sie persönlich in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste -Jugendamt- bem Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.
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