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Sterbegeld für Kriegsopfer

Beim Tod eines Beschädigten kann Sterbegeld beantragt werden.

Das Sterbegeld bekommt der Ehegatte oder Kinder, wenn sie zusammen mit dem Verstorbenen gewohnt haben. Wenn der Verstorbene alleine gewohnt hat, bekommen es nahe Verwandte, die voher von dem Geld des Verstorbenen gelebt haben. Wenn es diese auch nicht gibt, kann das Geld der bekommen, der die Beerdigung bezahlt hat oder der, der den Verstorbenen bis zum Tod gepflegt hat.

Voraussetzungen

Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:

  • beschädigte Soldaten
  • Witwen und Waisen der Gefallenen
  • Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung

Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf

Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven

Es muss ein Antrag beim Amt für Versorgung und Integration Bremen gestellt werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Antrag muss binnen 4 Jahren gestellt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Ca. 1 bis 2 Monate.
Dies hängt im Wesentlichen davon ab, wie schnell die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Kosten entstehen keine.