Beschädigte erhalten bei Hilflosigkeit eine pauschale Pflegezulage.
Die pauschale Pflegezulage wird erhöht, wenn eine Pflegekraft eingestellt werden muss und die angemessenen Kosten höher sind als die Pauschale. Einen Teil der Pauschale behält der Beschädigte.
Bei einer vorübergehenden stationären Pflege wird die Pflegezulage für einen bestimmten Zeitraum weitergezahlt.
Bei dauerhafter stationärer Pflegebedürftigkeit werden die Kosten der Pflege, der Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung übernommen.
Die Leistung wird auf die Versorgungsbezüge angerechnet, allerdings bleibt ein Teil frei.
Die Pflegezulage muss beim Amt für Versorgung und Integration Bremen beantragt werden.
Wenn die Pflegekasse schon zahlt, stellt manchmal auch die Pflegekasse einen Antrag.
Die Pflegezulage ist nicht das gleiche wie die Pflegestufen der Pflegekassen. Die Pflegezulage gibt es in sechs Stufen und wird in der Regel an den Beschädigten gezahlt. Wenn der Pflegebedürftige dauerhaft im Heim ist, wird die Pflegezulage direkt an das Heim gezahlt.
Die Bearbeitung kann ein paar Monate dauern, weil Unterlagen von Ärzten und Pflegern benötigt werden.
Kosten entstehen keine.
Aktualisiert am 24.08.2024