Seit Anfang Juni 2009 können vier genau definierte Personengruppen bestimmte Parkerleichterungen bundesweit in Anspruch nehmen.
Die Parkerleichterung erlaubt:
Das Parken auf Behindertenparkplätzen ist bundesweit weiterhin ausschließlich mit dem blauen Parkausweis gestattet. Der orangefarbene Ausweis berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze.
Eine Parkerleichterung für besondere Gruppen wird für nachstehend aufgeführte Personengruppen erteilt:
Eine Parkerleichterung für besondere Gruppen kann nur dann erteilt werden, wenn Sie dieses durch eine positiv erteilte Bescheinigung für besondere Gruppen vom Amt für Versorgung und Integration Bremen nachweisen können.
Der Parkausweis wird ausgestellt durch:
Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
bzw.
Magistrat, Bürger- und Ordnungsamt, Hinrich-Schmalfeldt-Str. 30, Stadthaus 5,
27576 Bremerhaven
Diese Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Aktualisiert am 22.10.2024