Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht, vermittelt Ihnen die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) eine Notunterkunft, die Sie für eine gewisse Zeit nutzen können.
Die Zentrale Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziale Dienste unterstützt Menschen, die ihre Wohnung verloren haben.
Als zentrale Stelle übernimmt sie die Steuerung und Vermittlung der Notunterbringung Wohnungsloser in Notunterkünfte und bietet Hilfe bezüglich der aktuellen Krisensituation.
Derzeit gibt es insgesamt 130 Notunterkünfte in 4 Einrichtungen freier Träger sowie 300 Plätze in so genannten Einfachhotels/Pensionen gewerblicher Anbieter.
Je nach konkreter Notsituationen stehen spezielle Ansprechpartner und Notunterkünfte für folgende Personenkreise zur Verfügung:
Die Unterbringung in einer Notunterkunft kann in der Regel maximal 3 Monaten in Anspruch genommen werden.
Von akuter Obdachlosigkeit betroffene Menschen wenden sich direkt an die Zentrale Fachstelle Wohnen, die alle Notunterkünfte vermittelt.
Außerhalb der Sprechzeiten ist in akuten Notfällen eine Notaufnahme rund um die Uhr möglich:
Aktualisiert am 03.01.2025