Sie möchten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen?
Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten auf Antrag Personen, die durch Krieg, militärischen oder militärähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigt worden sind.
Wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung können gewährt werden:
Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:
Kriegsopferfürsorge erhalten Berechtigte nach dem BVG, wenn sie infolge der Schädigung oder Verlust des Hauptverdieners nicht in der Lage sind, ihren bestehenden Bedarf aus dem eigenen Einkommen und Vermögen zu decken.
Personenkreis:
Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf
Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven
Aktualisiert am 10.01.2024