Du fühlst dich in deiner Familie unwohl, dir droht Verwahrlosung oder du bist in einer Krisensituation akut gefährdet? Sie beobachten die Verwahlosung eines Kindes oder einer jugendlichen Person in Ihrem Umfeld? Das Jugendamt in den Sozialzentren hilft dabei, die bestmögliche Lösung für die betroffene Person zu finden.
Wenn ein Kind in seinem aktuellen Zuhause in Gefahr ist oder es in Verwahrlosung lebt, kann das Kind in die Obhut des Jugendamts genommen werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, das Kind zu schützen und eine Klärung des Konflikts oder der Krisensituation herbeizuführen.
Wenn das Wohl des Kindes beziehungsweise der oder des Jugendlichen nach Ermessen des Jugendamtes oder nach eigenem Ermessen gefährdet ist, sind die Voraussetzungen für eine Inobhutnahme gegeben.
Kinder und Jugendliche in einer akuten Krise oder in Gefahr können selbst darum bitten, in Obhut genommen zu werden. Dafür müssen sie sich an das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt im Sozialzentrum wenden. Das Jugendamt ist verpflichtet, der Bitte nachzukommen.
Haben Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe eine dringende Gefahr für das Wohl eines Kindes bemerkt, sind sie verpflichtet, es in die Obhut des Jugendamtes zu geben.
Über diese genannten Fälle hinaus können alle Personen, die erfahren, dass ein Kind in seiner Familie misshandelt wird oder verwahrlost, das Jugendamt informieren. Dies können beispielsweise sein
Wenn ein Kind in Obhut genommen wurde, darf es eine Vertrauensperson benachrichtigen. Die Mitarbeitenden des Jugendamtes sind außerdem verpflichtet, sofort die Eltern beziehungsweise die Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten über den Vorgang zu informieren.
Eine Inobhutnahme ist nur vorläufig. Es wird immer das Ziel verfolgt, eine dauerhafte gute Lösung für das Kind zu finden.
Die Kontaktaufnahme, um eine Verwahrlosung oder Gefährdung zu melden, ist kostenlos und wird vertraulich behandelt.
Aktualisiert am 13.02.2024