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Informations- und Bildungsveranstaltungen des Amtes für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt -

Sie sind an Informations- und Bildungsveranstaltungen des Amtes für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - interessiert? Hier erfahren Sie mehr.

Die Informations- und Bildungsangebote des Amtes für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - dienen den Teilnehmenden dazu, neben der Wissensvermittlung über alle Bereiche des Schwerbehindertenrechts Kontakte aufzubauen sowie Erfahrungen und Kenntnisse intensiv auszutauschen.

Die Kurse werden kostenlos angeboten. Sie entsprechen nach Inhalt und Ablauf den Anforderungen der modernen Erwachsenenbildung. Das Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - nimmt mit seinem Schulungsteam auf Einladung zum Beispiel auch an Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlungen teil und kann Inhouseschulungen über gewünschte Themen durchführen. Das jeweilige Veranstaltungsprogramm finden Sie auf der Seite des Amtes für Versorgung und Integration.

In der digitalen Lernwelt der BIH-Akademie können Sie sich jetzt auch flexibel weiterbilden. Die Selbstlernangebote lassen sich bequem in den individuellen Arbeitsalltag integrieren, da der Lernfortschritt gespeichert wird.

Zum Start werden zwei Selbstlernkurse angeboten:

  • „Versammlung der schwerbehinderten Menschen“ und
  • „SGB IX im Personalmanagement“.

Den Link zur BIH-Akademie finden Sie unter „Weitere Informationen“.

Voraussetzungen

Anmeldungen können entsprechend des jeweils aktuellen Bildungs- und Schulungsprogramms erfolgen. Spezielle Voraussetzungen sind nicht notwendig, wenn die Zugehörigkeit zur Zielgruppe und der Sitz des Arbeitsplatzes in Bremen vorliegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Hinweise zu den Unterlagen

    Es sind keine speziellen Unterlagen notwendig. Die Anmeldung erfolgt über das jeweilige Anmeldeformular zu den Bildungs- und Schulungsangeboten.

Anträge sind in unterschiedlicher Form zu stellen. Nehmen Sie gern die Beratung des Amtes für Versorgung und Integration - Integrationsamt - in Anspruch.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Es gibt keine Fristen.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Keine Angabe.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.