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Hilfen zur Gesundheit

Wenn Sie unzureichend oder gar nicht krankenversichert und Ihnen die Kosten für eine eigenständige Gesundheitssorge nicht zumutbar sind, können Sie die "Hilfen zur Gesundheit" in Anspruch nehmen.

Die Hilfen zur Gesundheit umfassen verschiedene Einzelleistungen, darunter beispielsweise

  • vorbeugende Gesundheitshilfe,
  • Hilfe bei Krankheit,
  • Hilfe zur Familienplanung,
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie
  • Hilfe bei Sterilisation.

Die genannten Hilfen werden im Umfang der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.

Voraussetzungen

  • Es ist keine gesetzliche oder ausreichende private Krankenversicherung vorhanden.
  • Die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen ist aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die erforderlichen Unterlagen werden im Einzelfall individuell besprochen und vorgelegt. Es können beispielsweise

  • ein Versicherungsverlauf des Rententrägers sowie der Krankenkasse,
  • ein Nachweis des Umfanges einer privaten Krankenversicherung,
  • gültige Personaldokumente,
  • eine Meldebestätigung,
  • Einkommensnachweise,
  • ein Mietvertrag,
  • Mietänderungsschreiben,
  • Vermögensnachweise (zum Beispiel Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung u. ä.),
  • Informationen über Sparkonten,
  • Grundstücke, 
  • Immobilien, 
  • Wertgegenstände, 
  • Kraftfahrzeuge und
  • Kontoauszüge

gefordert werden.