Kinder, die entwicklungsverzögert oder behindert sind, sowie Kinder, bei denen die Gefahr besteht, dass es zu einer Behinderung kommt, werden durch Frühförderung unterstützt.
In den sechs anerkannten Frühförderstellen der Stadtgemeinde Bremen werden Eltern beraten, bei deren Kind eine (drohende) Behinderung festgestellt wurde. Auch Eltern, die beobachten, dass ihr Kind sich wesentlich langsamer entwickelt, als gleichaltrige Kinder, sollten sich an die Frühförderstellen wenden.
Je nach Förderbedarf des Kindes erhält dieses ausgehend von einer eingehenden Untersuchung eine heilpädagogische Leistung der Frühförderung oder eine sogenannte Komplexleistung, die medizinisch-therapeutische Leistungen (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, psychologische Unterstützung) mit der heilpädagogischen Förderung verbindet.
Je nach dem Förder- und Behandlungsplan, der für jedes Kind erstellt wird, findet die Förderung in der Frühförderstelle, zuhause, oder in der Kita statt. Es ist auch möglich, dass die medizinisch-therapeutische Leistung unabhängig von der heilpädagogischen Förderung erbracht wird.
Um eine Frühförderung zu erhalten, müssen Eltern einen Antrag stellen und das Kind durch die Früherkennungsstelle (Komplexleistung) oder durch das Gesundheitsamt (heilpädagogische Förderung) untersuchen lassen. Die Förderung wird von der Geburt an bis zur Aufnahme in die Schule durchgeführt.
In der Regel stellt der Kinderarzt / die Kinderärztin fest, dass für das Kind eine medizinisch-therapeutische und / oder eine heilpädagogische Förderung erforderlich ist.
Für die heilpädagogische Leistung erhalten die Eltern ein Antragsformular, das sie ausgefüllt und unterschrieben an die Steuerungsstelle Frühförderung senden. Vom Gesundheitsamt werden sie dann zu einer Untersuchung des Kindes eingeladen. Wenn das Gesundheitsamt die heilpädagogische Förderung befürwortet, erstellt es einen Förder- und Behandlungsplan und leitet diesen an die Steuerungsstelle Frühförderung weiter, die die Leistung bewilligt. Mit diesen Unterlagen wenden sich die Eltern an eine Frühförderstelle.
Benötigt das Kind auch medizinisch-therapeutische Unterstützung, und soll diese unabhängig von der heilpädagogischen Förderung erbracht werden, verordnet der Kinderarzt / die Kinderärztin die Behandlung.
Sollen medizinisch-therapeutische Leistungen in Verbindung mit heilpädagogischen als Komplexleistung erbracht werden, überweist der Kinderarzt / die Kinderärztin das Kind zur weiteren Untersuchung an die Früherkennungsstelle. Befürwortet diese eine Komplexleistung, erstellt sie einen Förder- und Behandlungsplan. Mit diesem beantragen die Eltern bei der Steuerungsstelle Frühförderung eine Komplexleistung. Ist der Antrag bewilligt, wenden sich Eltern an eine Frühförderstelle. Die Steuerungsstelle Frühförderung übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Kostenabklärung mit der Krankenkasse.
Die Frühförderstellen bieten einmal wöchentlich eine offene Beratung an. Es werden Termine für eine Vorstellung des Kindes vergeben.
Eine Liste der Frühförderstellen wird auf den Webseiten der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen geführt.
Interdisziplinäre Frühförderung" und "Persönliche Hilfe" sind verschiedene Leistungen. Eine "Persönliche Hilfe" ist eine Leistung, die sicherstellen soll, dass Ihr Kind ohne Einschränkungen am Kindergartenalltag teilnehmen kann. Es ist keine Leistung im Rahmen der "Interdisziplinären Frühförderung".
Eine "Persönliche Hilfe" für Ihr Kind müssen Sie gesondert bei der Steuerungsstelle Frühförderung beantragen. Die Leistung kann eigenständig oder auch ergänzend zu anderen Leistungen gewährt werden. Näheres dazu erfahren Sie bei der Steuerungsstelle Frühförderung, bei der Früherkennungsstelle oder beim Gesundheitsamt.
Anträge auf Frühförderleistungen können jederzeit gestellt werden.
Sowohl die medizinischen als auch die heilpädagogischen Leistungen der Frühförderung sind kostenfrei.
Aktualisiert am 08.10.2024