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Förderung für Inklusionsbetriebe beantragen

Sie möchten eine Förderung für Inklusionsbetriebe beantragen? Hier erfahren Sie mehr.

Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Tätigkeit dort wegen Art und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind und den allgemeinen Markt- und Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Gleichzeitig beschäftigen sie einen hohen Anteil an besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (zwischen 30 und 50 Prozent der Mitarbeitenden).

Voraussetzungen

Die notwendigen Voraussetzungen variieren in Abhängigkeit vom Vorhaben. Sie können sich hierzu bei Interesse individuell beraten lassen. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Hinweise zu den Unterlagen

    Die notwendigen Unterlagen variieren in Abhängigkeit vom Vorhaben. Sie können sich hierzu bei Interesse individuell beraten lassen. 

Anträge sind in unterschiedlicher Form zu stellen. Nehmen Sie gern die Beratung des Amtes für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - in Anspruch.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Anträge auf finanzielle Hilfen sind vor dem Kauf oder Eingehen finanzieller Verpflichtungen zu stellen.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Keine Angabe.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Kosten für das Verfahren entstehen nicht.