Sie leben in der Stadt Bremen und beziehen
Dann haben Sie Anspruch auf die Nutzung eines preisreduzierten Monatstickets für den Nahverkehr im Liniennetz des VBN im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.
Die Prüfung zur Ausstellung der Kundenkarte zum Erwerb des StadtTickets erfolgt durch die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste Bremen. Kundinnen und Kunden des Jobcenters Bremen müssen einen Nachweis über ihren Leistungsbezug vorlegen. Beachten Sie bitte das allgemeine Infoblatt "Information zum StadtTicket Bremen ab 01.03.2016" sowie die unten stehende aktuelle Information zum StadtTicket Bremen für die Zeit vom 01.01.2022 - 31.03.2022.
Das ermäßigte Nahverkehrsticket / StadtTicket zum Preis von 29,70 Euro monatlich für Erwachsene und kostenlos für Kinder und Jugendliche berechtigt zur Nutzung aller Busse, Straßenbahnen und Regionalbahnen im Liniennetz des VBN auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.
Das StadtTicket Bremen für Erwachsene gilt nur zusammen mit einer Kundenkarte. Die Nummer der Kundenkarte muss auf das StadtTicket übertragen werden.
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - unter 18 Jahre wird auf Antrag ein spezielles Jugend StadtTicket von der BSAG erstellt. Die Anträge sind in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste erhältlich und müssen ausgefüllt, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit Passfoto versehen dort auch abgegeben werden. Nach Prüfung und Bestätigung der Anspruchsberechtigung werden die Anträge der BSAG übermittelt. Nach Ausfertigung des Tickets wird dieses über den Postweg zugestellt.
Berechtigt für den Erwerb eines ermäßigten Nahverkehrsticket sind Personen, die
bei Flüchtlingen
nach der Fotomustertafel
In den Sozialzentren wird nach Prüfung der Anspruchsberechtigung für Erwachsene kostenfrei eine Kundenkarte des VBN ausgestellt.
Die Gültigkeit der Kundenkarte entspricht der Gültigkeit des "Bremen-Pass" bzw. der Dauer des laufenden Leistungsbezuges. Mit der Kundenkarte kann dann in allen Kundencentern und allen weiteren Verkaufsstellen des VBN das vergünstigte Nahverkehrsticket (StadtTicket) erworben werden.
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - unter 18 Jahre wird auf Antrag ein spezielles Jugend StadtTicket von der BSAG erstellt. Die Anträge sind in den Sozialzentren des Amtes für soziale Dienste erhältlich und müssen ausgefüllt, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit Passfoto versehen dort auch abgegeben werden. Nach Prüfung und Bestätigung der Anspruchsberechtigung werden die Anträge der BSAG übermittelt. Nach Ausfertigung des Tickets wird dieses über den Postweg zugestellt.
Die Beantragung/Verlängerung des StadtTickets ist auch von Bevollmächtigten möglich. Die Bevollmächtigten müssen eine entsprechende Vollmacht, ihren eigenen Personalausweis sowie den notwendigen Nachweis der Anspruchsberechtigung des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin (Bremen-Pass, Bescheinigung über Leistungsbezug oder Leistungsbescheid) sowie bei Verlängerung zusätzlich die Kundenkarte vorlegen.
Die Vollmacht muss folgende Punkte beinhalten:
Die Anspruchsberechtigung besteht nur so lange, wie auch der Leistungsbezug nachgewiesen wird.
Die Ausstellung/ Verlängerung der Kundenkarte erfolgt unverzüglich nach Antragstellung und Prüfung der Leistungsberechtigung.
Die VBN Kundenkarte ist kostenlos
29,70 EUR für das StadtTicket Bremen für Erwachsene
Kostenlos StadtTicket Bremen für Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre
Aktualisiert am 08.10.2024