Wenn Sie Fragen zum Amt für Soziale Dienste oder allgemeine Probleme mit dem Amt haben, sind die Bürgerbeauftragten die passende Anlaufstelle. Sie erhalten Beratung und Hilfestellung und können Kritik und Lob anbringen.
Für das Amt für Soziale Dienste ("AfSD") gibt es zwei Bürgerbeauftragte, an die Bürger:innen sich wenden können, wenn:
Die Bürgerbeauftragten sind für die Bearbeitung von Fachverfahren nicht zuständig. Bürger:innen, die konkrete Auskünfte zu laufenden Verfahren benötigen, sollten sich zunächst an die zuständigen Sachbearbeiter:innen wenden. Die Bürgerbeauftragten können auch bei der Suche nach zuständigen Sachbearbeiter:innen behilflich sein.
Es gibt keine besonderen Voraussetzungen, um mit den Bürgerbeauftragten in Kontakt zu treten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Bürgerbeauftragten nur für allgemeine Fragestellungen zuständig sind. Sie können keine Auskünfte zu laufenden Verfahren geben oder Entscheidungen zu diesen treffen.
Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bürgerbeauftragten in Kontakt treten möchten, können dies
Das Anliegen wird dann gemeinsam besprochen, berechtigten Beschwerden wird im Anschluss nachgegangen. Geäußerte Kritik wird zum Anlass genommen, Abläufe zu verbessern und den Bürgerservice zu optimieren.
Es gibt über die Bürgerbeauftragten beim Amt für Soziale Dienste hinaus verschiedene Zuständigkeiten, die bei der Wahl des richtigen Kontaktes zu berücksichtigen sind:
Die Bearbeitungsdauer ist vom individuell eingebrachten Fall abhängig und kann nicht pauschal benannt werden.
Die Bearbeitung erfolgt kostenfrei.
Aktualisiert am 14.08.2024