Wenn Sie Fragen zur senatorischen Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration oder allgemeine Probleme mit dieser Stelle haben, sind die Bürgerbeauftragten die passende Anlaufstelle.
Für die senatorische Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gibt es Bürgerbeauftragte, an die Bürger:innen sich wenden können, wenn
Die Bürgerbeauftragten sind für die Bearbeitung von Fachverfahren und Widersprüchen nicht zuständig. Bürger:innen, die konkrete Auskünfte zu laufenden Verfahren benötigen, müssen sich an die zuständigen Sachbearbeiter:innen wenden.
Es gibt keine besonderen Voraussetzungen, um mit den Bürgerbeauftragten in Kontakt zu treten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Bürgerbeauftragten nur für allgemeine Fragestellungen zuständig sind. Sie können keine Auskünfte zu laufenden Verfahren geben oder Entscheidungen zu diesen treffen.
Bürger:innen, die mit dem Bürgerbeauftragtem in Kontakt treten möchten, können dies
Das Anliegen wird dann aufgegriffen, berechtigten Beschwerden wird im Anschluss nachgegangen. Geäußerte Kritik wird zum Anlass genommen, Abläufe zu verbessern und den Bürgerservice zu optimieren.
Es gibt über den Bürgerbeauftragten bei der senatorischen Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hinaus verschiedene Zuständigkeiten, die bei der Wahl des richtigen Kontaktes zu berücksichtigen sind:
Die Bearbeitungsdauer ist vom individuell eingebrachten Fall abhängig und kann nicht pauschal benannt werden.
Die Bearbeitung erfolgt kostenfrei.
Aktualisiert am 14.08.2024