Sie möchten ins Theater gehen oder an einem VHS Kurs teilnehmen, aber die Preise sind zu hoch für Sie? Vielleicht können Sie einen Bremen-Pass bekommen.
Wenn Sie in der Stadt Bremen leben und Leistungen bei
beziehen und nicht auf Kultur und Bildung verzichten wollen, dann können Sie sich den Bremen-Pass bei der für Sie zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Wenn Sie für Ihre Kinder Kinderzuschlag von der Familienkasse und/oder auch für Ihre Kinder Wohngeld erhalten, können Sie für Ihre Kinder einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen und dann bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Kinder einen Bremen-Pass erhalten.
Mit diesem Pass erhalten Sie Ermäßigungen im Bereich Kultur und Bildung.
Der Bremen-Pass ermöglicht u. a. ermäßigten Eintritt in Bremer Kultureinrichtungen wie z.B.
Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung bei den zuständigen Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste oder den Geschäftsstellen des Jobcenter Bremen sollte vorab ein Termin vereinbart werden.
In den zuständigen Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste oder Geschäftsstellen des Jobcenter Bremen wird nach Prüfung der Anspruchsberechtigung der Bremen-Pass ausgestellt.
Die Ausstellung des „Bremen-Passes“ erfolgt in der Regel sofort bei Vorsprache.
Aktualisiert am 08.10.2024