Sie sind hier:
  • Bestattungsgeld für Kriegsopfer bzw. Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Bestattungsgeld für Kriegsopfer bzw. Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Bestattungsgeld wird beim Tod eines Kriegsopfers (und Berechtigte nach anderen Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären) gewährt.

Bestattungsgeld ist ein Zuschuss für die Kosten der Beerdigung. Normalerweise bekommt das Geld derjenige, der die Beerdigung bezahlt hat, oder ein Mitbewohner des Verstorbenen (zum Beispiel der Ehegatte oder Kinder).

Voraussetzungen

Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:

  • beschädigte Soldaten
  • Witwen und Waisen der Gefallenen
  • Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung

Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf

Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven

Es muss ein Antrag gestellt werden. Nach der Prüfung des Antrages erteilt die zuständige Stelle einen Bescheid, in dem der Betrag und der Empfänger angegeben wird.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Antrag muss binnen 4 Jahren nach dem Todesfall gestellt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Ca. 1 bis 2 Monate.
Dies hängt im Wesentlichen davon ab, wie schnell die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Kosten entstehen keine.