Bestattungsgeld wird beim Tod eines Kriegsopfers (und Berechtigte nach anderen Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären) gewährt.
Bestattungsgeld ist ein Zuschuss für die Kosten der Beerdigung. Normalerweise bekommt das Geld derjenige, der die Beerdigung bezahlt hat, oder ein Mitbewohner des Verstorbenen (zum Beispiel der Ehegatte oder Kinder).
Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:
Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf
Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven
Es muss ein Antrag gestellt werden. Nach der Prüfung des Antrages erteilt die zuständige Stelle einen Bescheid, in dem der Betrag und der Empfänger angegeben wird.
Der Antrag muss binnen 4 Jahren nach dem Todesfall gestellt werden.
Ca. 1 bis 2 Monate.
Dies hängt im Wesentlichen davon ab, wie schnell die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Kosten entstehen keine.
Aktualisiert am 10.01.2024