Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder schon abgelaufen ist, müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen.
Um die Gültigkeit eines befristeten Schwerbehindertenausweises zu verlängern, muss die Verlängerung des Ausweises beantragt werden.
Zur Verlängerung der Gültigkeit ist es zwingend erforderlich ein Lichtbild zu übersenden. Eine Verlängerung auf dem alten Ausweis ist nicht mehr möglich!
Bei Neuausstellung ist der bisherige Schwerbehindertenausweis zwingend an das AVIB zurückzugeben.
Ist eine wesentliche Änderung bei den gesundheitlichen Verhältnissen nicht zu erwarten, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt beziehungsweise verlängert werden.
Das Passfoto kann auch eingescannt per Email zugesandt werden.
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Formloser Antrag bei der zuständigen Stelle.
Der Schwerbehindertenausweis kann bei Vorlage eines Passbildes direkt vor Ort ausgestellt werden. Dies gilt auch für die Außenstelle in Bremerhaven. Auf dem Postweg dauert die Bearbeitung ca. 1,5 Wochen.
Bei Kindern unter 10 Jahren:
empfehlenswert:
Beantragung 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit
10 Tage Bei Antragstellung über den Postweg.
Der Schwerbehindertenausweis ist kostenlos.
Es werden nur noch die neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat ausgegeben.
Bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes Bremen reicht eine formlose Adressmitteilung (per Mail, Post, Fax oder Telefon).
Wenn ein Bürger aus Niedersachsen nach Bremen zieht, muss er dem Versorgungsamt in Niedersachsen seine neue Anschrift mitteilen und um Übersendung der Akte nach Bremen bitten.
Nach Akteneingang bekommt der Bürger von uns eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass ein neuer Ausweis und evtl. eine neue Wertmarke ausgestellt werden, sobald uns unter dem hiesigen Aktenzeichen ein Lichtbild zugesandt wird.
Jeglich Adressänderung bei Zuzug ist schriftlich bekannt zu geben.
Auf dem Schwerbehindertenausweis sind keine Adressdaten hinterlegt. Bei einem Umzug innerhalb Bremens oder Bremerhavens muss kein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Der Schwerbehindertenausweis bekommt keinen Aufkleber. Bei einem Umzug innerhalb Bremens oder Bremerhavens muss kein neuer Ausweis ausgestellt werden. Bei Zuzug von außerhalb ist die Ausstellung eines neuen Ausweises erforderlich.
Aktualisiert am 22.06.2024